Elternmitwirkung
Eltern haben die Möglichkeit, sich in der Schule zu engagieren und diese mitzugestalten.
Klassenpflegschaft
Mindestens einmal im Schuljahr werden die Eltern zur Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Hier bekommen sie wichtige Informationen über Unterrichtsinhalte und Lernmittel sowie über alles, was die Klasse ihres Kindes betrifft. Bei der ersten Sitzung der Klassenpflegschaft wählen die Eltern eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter. Beide nehmen über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit beratender Stimme an der Klassenkonferenz teil. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende vertritt die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.
Schulpflegschaft
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie deren Vertretung mit beratender Stimme. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Sie ist deshalb ein gutes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung können hier über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden an alle Eltern weitergegeben werden. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz (dem obersten Mitwirkungsgremium der Schule) zu treffen sind, werden hier zuvor besprochen und beraten. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird. Eine wichtige Aufgabe der Schulpflegschaft ist die Wahl der Elternvertretung für die Schulkonferenz.
Schulpflegschaftsvorsitzende/r und Vertreter im Schuljahr 2022/23
Vorsitz: Herr Egener
Vertreter/innen: Frau Wasser
Herr Lammertz
Herr Müller
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören in der Grundschule Elternvertreterinnen und –vertreter und Lehrkräfte an. An unserer Schule hat die Schulkonferenz 12 Mitglieder (6 Elternteile und 6 Lehrkräfte). Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Vorschlägen der Schulleitung und des Schulträgers stimmt sie zu oder lehnt sie ab. Sie verabschiedet Grundsätze und Stellungnahmen. Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind in §65 Schulgesetz geregelt.