Barbaraschule Eschweiler

Gemeinsam für unsere Schule!

Elternmitwirkung

Eltern haben die Möglichkeit, sich in der Schule zu engagieren und diese mitzugestalten.


Klassenpflegschaft

Mindestens einmal im Schuljahr werden die Eltern zur Klassenpflegschaftssit­zung eingeladen. Hier bekommen sie wichtige Informationen über Unter­richtsinhalte und Lernmittel sowie über alles, was die Klasse ihres Kindes betrifft. Bei der ersten Sitzung der Klassen­pflegschaft wählen die Eltern eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin/einen Stellvertre­ter. Beide nehmen über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit beratender Stimme an der Klassen­konferenz teil. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende vertritt die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.

Schulpflegschaft

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie deren Vertretung mit beratender Stimme. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgre­mien. Sie ist deshalb ein gutes Dis­kussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung können hier über die Klassenpflegschaftsvor­sitzenden an alle Eltern weiter­gegeben werden. Entscheidungen, die in der Schulkon­ferenz  (dem obersten Mitwirkungs­gremium der Schule) zu treffen sind, werden hier zuvor besprochen und be­raten. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird. Eine wichtige Aufgabe der Schulpfleg­schaft ist die Wahl der Elternvertretung für die Schulkonferenz.

Schulpflegschaftsvorsitzende/r und Vertreter im Schuljahr 2022/23

Vorsitz:        Herr Egener

Vertreter/innen:  Frau Wasser

                          Herr Lammertz

                          Herr Müller

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören in der Grundschule Elternvertreterinnen und –vertreter und Lehrkräfte an. An unserer Schule hat die Schulkonferenz 12 Mitglieder (6 Elternteile und 6 Lehrkräfte). Die Schulkonferenz be­fasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Vorschlägen der Schulleitung und des Schulträgers stimmt sie zu oder lehnt sie ab. Sie verabschiedet Grundsätze und Stellungnahmen. Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind in §65 Schulgesetz geregelt.